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Patientenfahrdienst - IndividualverkehrPatientenfahrdienst - Individualverkehr

Patientenfahrdienst - Individualverkehr

Ansprechpartner

Herr
Michael Bathon

Tel: 06022 6181-442
Fax: 06022 6181-439

Römerstraße 93
63785 Obernburg

Mit uns bleiben Sie Mobil

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen.

Sicherheit und Zufriedenheit - Das hat Priorität

Die Sicherheit der Fahrzeuginsassen ist oberstes Gebot. Alle unsere behindertengerechten Fahrzeuge entsprechen der DIN 75078 Teil 1 sowie selbstverständlich allen weiteren für den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen gültigen Verordnungen und Gesetze. Seit vielen Jahren setzt das Bayerische Rote Kreuz größtenteils auf die Qualität der Ford-Nutzfahrzeuge aus der Baureihe "Transit". Das Modell "Transit Custom" erzielte zuletzt fünf Sterne im EURO-NCAP Crashtest. Das Wohl der Fahrgäste wird dabei nicht außer Acht gelassen. Eine pünktliche und sichere Beförderung ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein herzlicher und wertschätzender Umgang mit den Fahrgästen.

Müheloses Reisen zu jedem Anlass

Unsere modernen und behindertengerecht ausgestatteten Spezialfahrzeuge ermöglichen bewegungseingeschränkten Menschen, praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl oder Rollator. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

Der Patientenfahrdienst ermöglicht praktisches und bequemes Reisen, egal ob mit

Rollator

Rolltrage

Tragestuhl

Rollstuhl

Wohin wir Sie fahren

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge (siehe auch Betreutes Reisen)
  • Einkaufsfahrten (siehe auch Hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Wen fahren wir?

  • körperbehinderte Menschen
  • geistig behinderte Menschen
  • Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können

Kosten

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Die Dienste werden in den einzelnen Kreisverbänden unterschiedlich organisiert. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten in Ihrem zuständigen Kreisverband. Dieser kann Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.

Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte, die nicht Zuzahlungsbefreit sind, müssen 10 % des Fahrpreises, (mind. 5 Euro - max. 10 Euro) pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu leisten. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Folgendes steht für Sie zum Download bereit

Kontaktformular

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

  • Wie geht es weiter?

    Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf oder nutzen Sie das SSL verschlüsselte Kontaktformular.