BRK Die Behindertenarbeit ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Bayerischen Roten Kreuzes. Hierzu zählt auch der Fahrdienst, dessen Ziel es ist, Menschen mit körperlichen, geistigen oder sonstigen Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Ein Teil unseres Fahrdienstes stellt der Linienverkehr dar. Er garantiert schulpflichtigen Kindern, Arbeitnehmern in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Besuchern von Tagesförderstätten, die sichere, pünktliche und auf behinderungsbedingte Bedürfnisse abgestimmte Beförderung. Der BRK Kreisverband Miltenberg-Obernburg stellt auf eigene Kosten speziell ausgestattete Fahrzeuge, entsprechend geschulte Mitarbeiter sowie eventuell nötige Hilfsmittel zu Verfügung. Seit Jahrzehnten vertrauen Menschen und Einrichtungen der hochprofessionellen Qualität des BRK-Fahrdienstes.
Die Sicherheit der Fahrzeuginsassen ist oberstes Gebot. Alle unsere behindertengerechten Fahrzeuge entsprechen der DIN 75078 Teil 1 sowie selbstverständlich allen weiteren für den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen gültigen Verordnungen und Gesetze. Seit vielen Jahren setzt das Bayerische Rote Kreuz größtenteils auf die Qualität der Ford-Nutzfahrzeuge aus der Baureihe "Transit". Das Modell "Transit Custom" erzielte zuletzt fünf Sterne im EURO-NCAP Crashtest. Das Wohl der Fahrgäste wird dabei nicht außer Acht gelassen. Eine pünktliche und sichere Beförderung ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein herzlicher und wertschätzender Umgang mit den Fahrgästen.
Mit unseren derzeit 35 behindertengerecht ausgestatteten Spezialfahrzeugen befördern wir täglich rund 220 Fahrgäste zu folgenden Einrichtungen:- Richard-Galmbacher-Schule Elsenfeld und Außenstelle Elsenfeld der Graf-zu-Bentheim Schule
- Lebenshilfe Werkstätten Schmerlenbach - Werkstatt Aschaffenburg
- St.-Josefs-Stift Eisingen - Tagesförderstätte Aschaffenburg
- Evang. Kinder- und Jugendhilfe - Heilpädagogische Tagesstätte Elsenfeld
- Menschen, die aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften körperlichen oder geistigen Behinderung keine öffentlichen Fördermittel oder Taxis nutzen können
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