Maskenpflicht in Bayern
Ab Montag, den 27.04.2020 gibt es auch in Bayern eine Maskenpflicht.
Hierzu gilt besonders zu beachten:
➡️ Die Pflicht zählt in allen Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Fahrdiensten.
➡️ Auch an Bahnhöfen und Bushaltestellen zählt diese Pflicht.
➡️ Kinder ab dem sechsten Lebensjahr müssen sich ebenfalls an diese halten.
➡️ Überall, also auch dort, wo Maskenpflicht besteht und dort, wo Masken getragen werden, ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
➡️ Die Hygieneregeln müssen weiterhin beachtet werden.
Als Mund-, Nasenbedeckung zählen u.a.
➡️ ein Schal welcher Mund und Nase bedeckt
➡️ ein Halstuch welches Mund und Nase bedeckt
➡️ eine Maske
Gerade bei solchen Maßnahmen ist es erforderlich, zusammen zu halten. Deshalb bitten wir Sie, halten Sie zusammen, halten Sie sich an die Beschränkungen, dies dient dem Schutz von uns allen.
Weitere Informationen unter: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/
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